Verpflegungspauschalen und Übernachtungspauschalen für Bosnien-Herzegowina
Aktuelle Änderung des gesetzlichen Verpflegungsmehraufwandes in Bosnien-Herzegowina
In Bosnien-Herzegowina (englisch: Bosnia and Herzegovina) wurde die Tagespauschale für den Verpflegungsmehraufwand zuletzt 2026 geändert, seit dem ist eine steuerfreie Erstattung von Verpflegungs kosten durch den Arbeitgeber (bei einer Abwesenheit von 24 Stunden) von 32,00 € möglich.
Für die Abwesenheit ab 8 Stunden je Kalendertag ist eine Verpflegungspauchale von 21,00 € festgesetzt. Derzeit beträgt die Übernachtungspauschale 109,00 € (diese aber nicht von Unternehmern bzw. Selbständigen genutzt werden darf).
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Die historischen Werte für Bosnien-Herzegowina sind:
| seit | 8 Stunden | 24 Stunden | Übernachtung |
| 2026 | 21,00 € | 32,00 € | 109,00 € |
| 2020 | 16,00 € | 23,00 € | 75,00 € |
| 2015 | 12,00 € | 18,00 € | 73,00 € |
| 2010 | 8,00 € | 24,00 € | 70,00 € |
Hier einige Reiseansichten von Bosnien-Herzegowina
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