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Die Onexma Reisekostenabrechnung macht das automatisch ...

Hier sehen Sie die aktuellen Tagespauschalen (Verpflegungsmehraufwand).

Nutzen Sie doch einfach die komfortable online Reisekostenabrechnung von Onexma und Sie müssen sich nie wieder mit solchen Dingen befassen.

Onexma berücksichtigt Tagespauschalen, alle Abzüge und km-Pauschalen voll automatisch in Ihrer Spesenabrechnung. Die Erfassung erfolgt über einen Assistenten, sodass sich jeder sofort damit zurechtfindet.

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Reisekostenabrechnung 2019 / 2020

Die aktuellen Werte nach 2020 finden Sie in dieser Tabelle


Reisekostenabrechnung 2019/2020 für Deutschland und andere Länder

Arbeitnehmer in Deutschland, die beruflich auf Reisen gehen, haben Anspruch auf die Erstattung von Reisekosten - entweder direkt vom Arbeitgeber oder vom Finanzamt auf dem Weg der Lohnsteuererklärung. Neben den Fahrkosten (üblicherweise Bus-, Bahn- oder Flugtickets beziehungsweise Kilometerpauschalen) und Reisenebenkosten wie Park- oder Mautgebühren machen Übernachtungskosten und Verpflegungskostenmehraufwand die größten Posten der Reisekostenabrechnung 2019/2020 aus. Selbständigen in Deutschland dagegen stehen seit 2008 keine Pauschalen für Geschäftsreisen mehr zu. Sie können für die Reisekostenabrechnung 2020 genau wie bereits 2019 jeweils nur die tatsächlichen Kosten geltend machen, egal ob eine Reise im Inland stattfand oder in andere Länder führte.


Die wichtigsten Pauschalen für Dienstreisen in Deutschland und in andere Länder

Wie hoch ist die Verpflegungspauschale im Inland 2019/2020?

Für die Reisekostenabrechnung 2020 in Deutschland erhöhte der Gesetzgeber die Pauschbeträge für Verpflegung gegenüber 2019 um zwei beziehungsweise vier Euro pro Tag.

Die Pauschalen für Reisen in Deutschland in der Übersicht:

Reise- und Tätigkeitsdauer im Inland 2019 2020
Ein Tag, unter 8 Stunden Tätigkeit 0 Euro 0 Euro
Ein Tag, 8 oder mehr Stunden Tätigkeit 12 Euro 14 Euro
Mehrtägige Tätigkeit, An- und Abreisetag jeweils 12 Euro jeweils 14 Euro
Mehrtägige Tätigkeit, pro 24 Stunden 24 Euro 28 Euro

Die Übernachtungspauschale fürs Inland bleibt konstant

Der Pauschalbetrag für Übernachtungen während Dienstreisen in Deutschland ist seit Jahren derselbe. Bei der Reisekostenabrechnung 2019 wie auch 2020 fürs Inland können nach wie vor lediglich 20 Euro pro Nacht geltend gemacht werden, obwohl die Hotelkosten in Deutschland meistens höher liegen.

Dienstreisen ins Ausland: Wo gelten neue Pauschalbeträge?

Bei etwa der Hälfte der 180 vom Bundesministerium der Finanzen erfassten Länder gab es für die Reisekostenabrechnung 2019/2020 neue Pauschalen für Verpflegung und/oder Übernachtungen.

Kurze Übersicht der Änderungen für 2020 und im Vorjahr

  • Zum 1. Januar letzten Jahres stiegen die Pauschalen in der Reisekostenabrechnung 2019 für Geschäftsreisen nach Griechenland, Österreich, Polen und Spanien.
  • Bei der Reisekostenabrechnung 2020 können Sie seit dem 1. Januar dieses Jahres höhere Pauschbeträge bei Dienst- und Geschäftsreisen nach Estland, Israel, Japan, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta und in die Niederlande geltend machen.
  • Für die Reisekostenabrechnung 2020 änderten sich die Pauschalen für Geschäfts-/Dienstreisen nach Frankreich, Großbritannien, Russland, in die Schweiz und in die USA genauso wenig wie für 2019.

Niedrigere Verpflegungspauschalen

  • Bei Aufenthalten in Türkei und in Ukraine fallen die Pauschalen der Reisekostenabrechnung 2020 niedriger aus als 2019.

Geänderte Pauschalbeträge im Einzelnen:

Übersicht über die ab 1. Januar 2019 und 2020 abrechenbaren Pauschalen für Verpflegung und Übernachtungskosten im Ausland (alle Beträge sind in Euro angegeben)

Land

Pauschalen für Verpflegung bei einer Reise- beziehungsweise Abwesenheitsdauer von jeweils vollen 24 Stunden

Pauschalen für An- und Abreisetage sowie bei einer Abwesenheit von mehr als
8 Stunden pro Kalendertag

Pauschalen für Übernachtungen

 

2019

2020

2019

2020

2019

2020

Äthiopien

27

39

18

26

86

130

Angola

77

52

52

35

265

299

Argentinien

34

35

23

24

144

113

Armenien

23

24

16

63

59

Bangladesch

30

50

20

33

111

165

Benin

40

52

27

35

101

115

Bosnien und Herzegowina

18

23

12

16

73

75

Brunei

48

52

32

35

106

Bulgarien

22

15

90

115

Burkina Faso

44

38

29

25

84

174

Estland

27

29

28

20

71

85

Gabun

62

52

41

35

278

183

Indien

 

 

 

 

 

 

? Bangalore

32

42

21

28

85

155

? Chennai

32

21

85

? Kalkutta

35

24

145

? Mumbai

50

33

146

? Neu Delhi

38

25

185

? im Übrigen

32

21

85

Indonesien

28

36

25

24

130

134

Israel

56

66

37

44

191

190

Japan

 

 

 

 

 

 

? Tokio

66

44

233

? im Übrigen

51

52

34

35

156

190

Katar

56

37

170

149

Kirgisistan

29

27

20

18

91

74

Kolumbien

41

46

28

31

126

115

Kongo, Demokratische Republik

68

70

45

47

171

190

Korea, Demokratische Volksrepublik

39

28

26

19

132

92

Kroatien

28

35

19

24

75

107

Lettland

30

35

20

24

80

76

Litauen

24

26

16

17

68

109

Mali

41

38

28

25

122

120

Malta

45

46

30

31

112

114

Mexiko

41

48

28

32

141

177

Namibia

23

30

16

20

77

112

Niederlande

46

47

31

32

119

122

Nigeria

63

46

42

31

255

182

Pakistan

 

 

 

 

 

 

? Islamabad

30

23

20

16

165

238

? im Übrigen

27

34

18

23

68

122

Peru

30

34

20

23

93

143

Taiwan

51

46

34

31

126

143

Togo

35

39

24

26

108

118

Türkei

 

 

 

 

 

 

? Istanbul

35

26

24

17

104

120

? Izmir

42

29

28

20

80

55

? im Übrigen

40

17

27

12

78

95

Uganda

35

41

24

28

129

143

Ukraine

32

26

21

17

98

Uruguay

44

48

29

32

109

90

Usbekistan

34

23

123

104

Venezuela

69

45

46

30

127

Vereinigte
Arabische Emirate

45

65

30

44

155

156

Die Änderungen tragen auch Unterschieden bei den Lebenshaltungskosten im jeweiligen Inland Rechnung, etwa in einzelnen Großstädten oder Regionen. Detaillierte Erläuterungen zur steuerlichen Behandlung der Kosten bei Auslandsreisen und zur Reisekostenabrechnung 2019 und 2020 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen.

Quellen:

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 28.11.2018
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 15.11.2019

Nutzen Sie bei der Reisekostenabrechnung Pauschalen bestmöglich!

Als Arbeitnehmer müssen Sie in Deutschland bei der Reisekostenabrechnung für 2020 (genauso wenig wie für 2019) keine Belege für beruflich bedingte Übernachtungskosten einreichen. Bitten Sie stattdessen Ihren Arbeitgeber, Ihnen die Pauschbeträge steuerfrei zu erstatten. Dazu ist er in Deutschland allerdings nicht gesetzlich verpflichtet. Zahlt das Unternehmen keine Pauschale, (etwa weil Sie im Inland privat nächtigten), geben Sie die nicht erstatteten Beträge in Ihrer Einkommenssteuererklärung an. Das gilt fürs Inland ebenso wie für Reisen in Europa oder Übersee. Und es lohnt sich mitunter: in der Reisekostenabrechnung 2020 für die Niederlande beispielsweise beträgt die Übernachtungspauschale 122 Euro pro Nacht - unabhängig davon, ob Sie bei Freunden im Inland unterkamen und deutlich weniger bezahlten.

Alle Angaben ohne Gewähr.