Verpflegungspauschalen und Übernachtungspauschalen für Schweiz / Genf
Aktuelle Änderung des gesetzlichen Verpflegungsmehraufwandes in Schweiz / Genf
In Schweiz / Genf (englisch: Switzerland / Geneva) wurde die Tagespauschale für den Verpflegungsmehraufwand zuletzt 2026 geändert, seit dem ist eine steuerfreie Erstattung von Verpflegungs kosten durch den Arbeitgeber (bei einer Abwesenheit von 24 Stunden) von 70,00 € möglich.
Für die Abwesenheit ab 8 Stunden je Kalendertag ist eine Verpflegungspauchale von 47,00 € festgesetzt. Derzeit beträgt die Übernachtungspauschale 197,00 € (diese aber nicht von Unternehmern bzw. Selbständigen genutzt werden darf).
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Die historischen Werte für Schweiz / Genf sind:
| seit | 8 Stunden | 24 Stunden | Übernachtung |
| 2026 | 47,00 € | 70,00 € | 197,00 € |
| 2021 | 44,00 € | 66,00 € | 186,00 € |
| 2016 | 43,00 € | 64,00 € | 195,00 € |
| 2013 | 21,00 € | 62,00 € | 174,00 € |
| 2010 | 17,00 € | 51,00 € | 110,00 € |
Hier einige Reiseansichten von Schweiz / Genf
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