Verpflegungspauschalen und Übernachtungspauschalen für Frankreich / Straßburg
Aktuelle Tagespauschalen / Verpflegungsmehraufwand für 2025 / 2026 / 2027
In Frankreich / Straßburg (englisch: France / Strasbourg) wurde die Tagespauschale für den Verpflegungsmehraufwand zuletzt 2023 geändert, seit dem ist eine steuerfreie Erstattung von Verpflegungs kosten durch den Arbeitgeber (bei einer Abwesenheit von 24 Stunden) von 53,00 € möglich.
Für die Abwesenheit ab 8 Stunden je Kalendertag ist eine Verpflegungspauchale von 36,00 € festgesetzt. Derzeit beträgt die Übernachtungspauschale 105,00 € (diese aber nicht von Unternehmern bzw. Selbständigen genutzt werden darf).
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Die historischen Werte für Frankreich / Straßburg sind:
| seit | 8 Stunden | 24 Stunden | Übernachtung |
| 2023 | 36,00 € | 53,00 € | 105,00 € |
| 2018 | 34,00 € | 51,00 € | 96,00 € |
| 2013 | 16,00 € | 48,00 € | 89,00 € |
| 2010 | 13,00 € | 39,00 € | 75,00 € |
Hier einige Reiseansichten von Frankreich / Straßburg
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