Verpflegungspauschalen und Übernachtungspauschalen für Italien / Rom
Aktuelle Tagespauschalen / Verpflegungsmehraufwand für 2025 / 2026 / 2027
In Italien / Rom (englisch: Italy / Rome) wurde die Tagespauschale für den Verpflegungsmehraufwand zuletzt 2024 geändert, seit dem ist eine steuerfreie Erstattung von Verpflegungs kosten durch den Arbeitgeber (bei einer Abwesenheit von 24 Stunden) von 48,00 € möglich.
Für die Abwesenheit ab 8 Stunden je Kalendertag ist eine Verpflegungspauchale von 32,00 € festgesetzt. Derzeit beträgt die Übernachtungspauschale 150,00 € (diese aber nicht von Unternehmern bzw. Selbständigen genutzt werden darf).
Die historischen Werte für Italien / Rom sind:
| seit | 8 Stunden | 24 Stunden | Übernachtung |
| 2024 | 32,00 € | 48,00 € | 150,00 € |
| 2019 | 27,00 € | 40,00 € | 135,00 € |
| 2013 | 18,00 € | 52,00 € | 160,00 € |
| 2010 | 12,00 € | 36,00 € | 108,00 € |
Hier einige Reiseansichten von Italien / Rom
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