Verpflegungspauschalen und Übernachtungspauschalen für Malta
Aktuelle Änderung des gesetzlichen Verpflegungsmehraufwandes in Malta
In Malta (englisch: Malta) wurde die Tagespauschale für den Verpflegungsmehraufwand zuletzt 2026 geändert, seit dem ist eine steuerfreie Erstattung von Verpflegungs kosten durch den Arbeitgeber (bei einer Abwesenheit von 24 Stunden) von 59,00 € möglich.
Für die Abwesenheit ab 8 Stunden je Kalendertag ist eine Verpflegungspauchale von 40,00 € festgesetzt. Derzeit beträgt die Übernachtungspauschale 191,00 € (diese aber nicht von Unternehmern bzw. Selbständigen genutzt werden darf).
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Die historischen Werte für Malta sind:
| seit | 8 Stunden | 24 Stunden | Übernachtung |
| 2026 | 40,00 € | 59,00 € | 191,00 € |
| 2020 | 31,00 € | 46,00 € | 114,00 € |
| 2015 | 30,00 € | 45,00 € | 112,00 € |
| 2010 | 10,00 € | 30,00 € | 90,00 € |
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