Verpflegungspauschalen und Übernachtungspauschalen für St. Vincent u. d. Grenadinen
Aktuelle Tagespauschalen / Verpflegungsmehraufwand für 2025 / 2026 / 2027
In St. Vincent u. d. Grenadinen (englisch: Saint Vincent and the Grenadines) wurde die Tagespauschale für den Verpflegungsmehraufwand zuletzt 2024 geändert, seit dem ist eine steuerfreie Erstattung von Verpflegungs kosten durch den Arbeitgeber (bei einer Abwesenheit von 24 Stunden) von 66,00 € möglich.
Für die Abwesenheit ab 8 Stunden je Kalendertag ist eine Verpflegungspauchale von 44,00 € festgesetzt. Derzeit beträgt die Übernachtungspauschale 203,00 € (diese aber nicht von Unternehmern bzw. Selbständigen genutzt werden darf).
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Die historischen Werte für St. Vincent u. d. Grenadinen sind:
| seit | 8 Stunden | 24 Stunden | Übernachtung |
| 2024 | 44,00 € | 66,00 € | 203,00 € |
| 2019 | 30,00 € | 45,00 € | 177,00 € |
| 2014 | 35,00 € | 52,00 € | 121,00 € |
| 2010 | 12,00 € | 36,00 € | 110,00 € |
Hier einige Reiseansichten von St. Vincent u. d. Grenadinen
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